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Was bisher geschehen ist:

 

08.02.2012

Beschluss des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt:

Für die in der der Drucksache 282/2011 beigefügten Übersichtskarte, im Bereich der Bielefelder Straße / Teutoburger-Wald-Weg gekennzeichneten Grundstücke in Größe von ca. 5,3 ha, soll ein Bebauungsplan für eine Wohnbaunutzung aufgestellt werden.

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt des Stadtrates der Stadt Werther (Westf.) beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 6 des Baugesetzbuches, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011, BGBl. I S. 1509, die Aufstellung eines Be-bauungsplanes.

 

29.01.2013

Beschluss des  Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt:

Zur Ausweisung eines neuen Wohngebietes im Bereich „Blotenberg“ werden die der Drucksache 389/2013 beigefügter Rahmenpläne anerkannt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Vorabbeteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

19.07.2013

Beschluss des  Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 43 „Blotenberg“ wird in den Teilplan A und Teilplan B – Hofstelle Overbeck aufgeteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anpassung der Rahmenkonzepte im laufenden Aufstellungs-verfahren vorzunehmen.

 

18.10.2013

Beschlüsse des  Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt:

  1. Über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Blotenberg“ wird wie folgt entschieden: Die der Drucksache 465/2013 beigefügte „Zusammenfassende Erörterung“ zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsschritten gemäß § 3 (1) und § 4 (1) sowie § 2(2) Baugesetzbuch wird anerkannt.
  2. Die der Drucksache 465/2013 beigefügte Rahmenplanung – Variante 4a - wird als Basis für die Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes anerkannt. Der zu erstellende Bebauungsplanentwurf ist in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung und zum Beschluss vorzulegen.

 

Was noch geschehen soll:

  • Beschluss über den Bebauungsplanentwurf
  • Beschluss zur Auslegung und zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  • Beschluss über die Abwägung der Bedenken
  • abschließender Satzungsbeschluss des Bebauungsplans

 

 

 

 

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