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März 2015

WERTHER HAT EIN NEUES DENKMAL Wir freuen uns, dass Frau Bürgermeisterin Weike nach drei Monaten den Stadtratbeschluss vom 16. Dezember 2014 zur Eintragung des Hofes Overbeck in die Denkmalliste der Stadt Werther nun umgesetzt hat. Das gesamte Wohn- und Wirtschaftsgebäude steht ab sofort unter Denkmalschutz und ist das 35. Baudenkmal der Stadt Werther / Wesf.

 

 


Ein Kuhhandel?

Die Debatte um ein Wohngebiet am Blotenberg ist nicht neu. Schon 1983 hatte sich der Rat der Stadt Werther mit dem Thema beschäftigt. Auch wenn es damals zunächst nur um die Frage ging, ob besagter Acker im Flächennutzungsplan weiter als Wohnbaufläche ausgewiesen wird.

Um das zu erreichen, hatte der Landwirt Overbeck als Grundstückeigentümer in aller Öffentlichkeit der Stadt 850.000 Mark angeboten. In der Sitzung des Planungsausschusses am 29. Juni 1983 brachte das SPD-Mitglied Martin Oberwelland seine Verwunderung zum Ausdruck, „dass nicht ein Aufschrei der Empörung“ zu hören gewesen war. Nun müsse auf jeden Fall gegen die Bebauung gestimmt werden, denn andernfalls werde man sagen können, „der Rat sei käuflich“. Auch Gudrun Sauerbier von der CDU verschwieg nicht, dass sie das Angebot von Overbeck als „unsittlich“ betrachtete.

Lediglich Lutz Hoffmann von der UWG konnte dem Angebot etwas Positives abgewinnen, denn immerhin habe Overbeck mit offenen Karten gespielt, was bei früheren Ratsentscheidungen über Baugebiete vermutlich nicht immer der Fall gewesen sei. Der Kommentator des Westfalenblattes ließ sich diese Bemerkung des Ausschussvorsitzenden „auf der Zunge zergehen“ und deutete sie als Verdacht, „dass der Rat schon mehrfach ‚bestochen’ worden sei“.

Mit den Stimmen von SPD und UWG folgte der Rat damals dem Antrag der UWG, die Fläche am Blotenberg im Flächennutzungsplan zum Außenbereich zu erklären, also eine Wohnbebauung definitiv auszuschließen. Das offene Angebot des Grundstückeigentümers hatte sich als Eigentor erwiesen.

Und wie ist das heute? Lässt der Eifer, mit dem SPD und UWG im Rat der Stadt Werther seit drei Jahren im Widerspruch zu ihrer früheren Position nunmehr die Wohnbebauung am Blotenberg vorantreiben wollen, vielleicht die Frage aufkommen, ob der Landwirt Overbeck, bzw. sein Sprecher inzwischen dazu gelernt haben?

Denn besagter Kommentator des Westfalenblattes hatte schon damals geschrieben: „So verhält es sich nun einmal mit einem Kuhhandel. Wird er öffentlich angezettelt, ist er unsittlich, wird er über Umwege angebahnt, kann es durchaus zum Geschäft kommen.“

(Alle Zitate aus Beiträgen im Westfalenblatt und im Haller Kreisblatt vom 30. Juli 1983, die im Schaukasten der Bürgerinitiative Blotenberg vor der Adler-Apotheke ausgehängt werden.)

 

 


Dr. Lutz Hoffmann

13.12.2014

Ein erfolgreiches Störfeuer

Die Kontroverse um Denkmalwert und Erhaltung des Hofes Overbeck in Werther

 

Für eilige Leser zunächst eine kurze Zusammenfassung der nachfolgend beschriebenen Verstöße der Bürgermeisterin (= BM)

Die BM hat im „bedingten Kaufvertrag“ mit dem Eigentümer den Abriss des Hofes vereinbart, ohne in Erwägung zu ziehen, dass dieser ein Baudenkmal sein könne.

Die BM hat im Rahmen der Vorabbeteiligung der Träger öffentlicher Belange die OWL-Denkmalpflege entweder gar nicht angeschrieben oder dabei verschwiegen, dass auf dem beplanten Baugebiet ein über 150 Jahre altes Hofgebäude steht.

Die BM hat in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung verschwiegen, dass die OWL-Denkmalpflege mit ihr einen Ortstermin zwecks Prüfung des Denkmalwertes des Hofes Overbeck vereinbart hatte.

Die BM hat wahrheitswidrig behauptet, dass der Kontakt mit der OWL-Denkmalpflege von ihr auf Grund einer Einwendung bei der frühzeitigen Bürgerbeteilung hergestellt worden sei, obwohl die Initiative zu diesem Kontakt von der OWL-Denkmalpflege ausgegangen war.

Die BM hat sich zu Unrecht auf ein Schreiben der LWL-Archäologie berufen, die keine Einwendung gegen den Bebauungsplan erhoben hatte, obwohl dafür die OWL-Denkmalpflege zuständig gewesen wäre.

Die BM hat wahrheitswidrig behauptet, es sei Sache des OWL, ob dort eingehende Post an die OWL-Denkmalpflege und/oder die OWL-Archäologie weitergeleitet wird, obwohl beide Abteilungen getrennt und eigenständig in der im Rathaus geführten Liste der Träger öffentlicher Belange genannt werden und daher auch getrennt hätten angeschrieben werden müssen.

 

I. Eine Initiative von Bürgern

Seit dem 8. Februar 2012 betreibt die Stadt Werther die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 43 „Blotenberg“. Auf der dafür vorgesehenen Fläche liegt unübersehbar der 1856 errichtete Hof Overbeck. Trotzdem hieß es in der Begründung des Bebauungsplans „Blotenberg“ vom Januar 2013 unter 3.7:

"Boden- und Baudenkmale sind im Plangebiet und im näheren Umfeld nicht bekannt. Vorsorglich wird auf die einschlägigen denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen verwiesen, insbesondere auf die Meldepflicht bei verdächtigen Bodenfunden (§§ 15,16 DSchG)."

 

Diese Feststellung ist insofern formal korrekt, als der Hof Overbeck damals nicht in die Denkmalliste der Stadt Werther eingetragen war. Die Stadt Werther hat jedoch überhaupt nicht in Erwähnung gezogen, ob der Hof möglicherweise erhaltenswert sein könne. Vielmehr verpflichtete sie in einem Vorvertrag den bisherigen Eigentümer der zu überbauenden Fläche, den Hof vor der Eigentumsübertragung abzureißen und dem Erdboden gleich zumachen.

Dies veranlasste mich, am 29.01.2013 die LWL-Denkmalpflege im Münster durch eine Email über den geplanten Abriss des Hofes Overbeck zu informieren und ihr einige erste Angaben über die Bedeutung des Hofes zukommen zu lassen. Daraufhin hatte mir die LWL-Denkmalpflege in Person von Frau Roets am 13.02.2013, um 12.30 Uhr per Email mitgeteilt:

 

  • „Mit der Stadt Werther, Untere Denkmalbehörde, wurde Kontakt aufgenommen. Damit geklärt werden kann, ob der Hof Overbeck als Denkmal eingestuft werden kann, ist mit der Unteren Denkmalbehörde und dem LWL-DLBW, Referat Inventarisation und Bauforschung ein Ortstermin mit Aktendurchsicht und Innenbesichtigung geplant.“

 

Die Formulierung „wurde Kontakt aufgenommen“ lässt nur den Schluss zu, dass die Initiative zu dieser Kontaktaufnahme von der LWL-Denkmalpflege ausging, nachdem sie von mir auf den beabsichtigten Abriss der Hofes hingewiesen worden war. 

Anfang April 2013 erarbeitete Emanuel Hübner, der wie ich Mitglied der Bürgerinitiative Blotenberg e.V. und studierter Denkmalpfleger ist, aus eigener Initiative eine 68seitige Expertise über den Hof Overbeck, nachdem er sich mit dem Gebäude vertraut gemacht und Kontakt mit einem Heimatforscher aufgenommen hatte, der in seinem umfangreichen Privatarchiv zahlreiche Unterlagen über den Hof Overbeck besitzt. Emanuel Hübner, der an der Universität Münster beschäftigt ist, übergab seine Expertise am 9. April in Münster Frau Roets von der LWL-Denkmalpflege. Als diese am 10. April zum Ortstermin nach Werther kam, war sie daher bereits besser als die Stadtverwaltung über den Hof Overbeck unterrichtet.

Als Resultat dieses Ortstermins befürwortete die LWL-Denkmalpflege in einem Schreiben an die Stadt Werther vom 18.06.2013 (Eingangsstempel der Stadt Werther vom 26.06.2013) die Unterschutzstellung des Hofes Dabei nahm sie ausdrücklich Bezug auf die ihr vorliegende Expertise von Emanuel Hübner.

II. Die Legende der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin von Werther (hier weiter: BM) stellte in der Folgezeit den Ablauf der Ereignisse anders dar. In ihrer Drucksache 447/2013 vom 24.06.2013 heißt es:

  • „Im Zuge dieser Durchführung (nämlich der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, L.H.) wurden Hinweise auf einen möglichen Denkmalwert der Hofanlage Overbeck aufgenommen. Es wurde daraufhin (Hervorhebung von mir, L.H.) mit dem zuständigen Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe eine Ortsbesichtigung der Hofanlage am 10.04.2013 vorgenommen.“

Es wurde also von der BM suggeriert, die Einschaltung der LWL-Denkmalpflege habe sich aus einer Einwendung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Blotenberg“ ergeben und sei von der Stadt Werther ausgegangen.

Nun war die Bürgerinitiative Blotenberg e.V., vertreten durch deren Vorsitzende Ursula Reintsch, in ihren umfangreichen Einwendungen anlässlich der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zwar tatsächlich auch auf den Hof Overbeck eingegangen. Dort hieß es im Kapitel IV „Denkmalschutz“ zum Hof Overbeck:

  • „Wir kennen weder den Bauzustand des Gebäudes noch seinen denkmalpflegerischen Wert. Aber wir fordern, dass zunächst einmal Fachleute hinzugezogen werden, um darüber qualifizierte Aussagen zu erhalten. Eine geeignete Adresse wäre das Fachamt für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Münster (LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen).“

Aber: Diese Einwendung trägt den Eingangsstempel der Stadt Werther vom 13.02.2013. Bereits um 12.30 Uhr desselben Tages hatte mir Frau Roets, wie oben erwähnt, per Email mitgeteilt: „Mit der Stadt Werther wurde Kontakt aufgenommen.“ In dieser Formulierung kommt deutlich zum Ausdruck, dass die Kontaktaufnahme vom der LWL-Denkmalpflege und eben nicht von der Stadt Werther ausgegangen ist. Zudem wäre die Annahme auch mehr als wirklichkeitsfremd, die Stadt Werther hätte noch am Vormittag des Eingangs eines sechzehnseitigen Schriftsatzes, an dessen Ende die zitierte Einwendung steht, diese bereits dadurch in die Tat umgesetzt, dass sie von sich aus an die LWL-Denkmalpflege herangetreten wäre.

Die Behauptung, die Stadt Werther selbst habe die LWL-Denkmalpflege auf Grund einer Einwendung kontaktiert, steht auch im Widerspruch zu einer Passage in der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bauen und Umwelt (=PBU) vom 09.07.2013 :

  • „Herr Kreiensiek erklärte auf Nachfrage, dass der LWL – Amt für Denkmalpflege – nicht von alleine darauf gekommen sei, den Hof Overbeck auf seine Denkmaleigenschaft zu überprüfen. Er wurde darauf von außen gebracht.“

Unter „von außen“ kann doch wohl nicht die Stadt Werther gemeint sein. Vielmehr wird sich Herr Kreiensiek, Leiter des Fachbereichs IV „Planen und Bauen“ daran erinnert haben, dass Frau Roets von der LWL-Denkmalpflege ihn spätestens am 13.02.2013 angerufen und sich auf meine Email vom 29.01.2013 bezogen hatte.

Vollends unglaubwürdig wird das Konstrukt der BM, wenn man sich anschaut, wie sie ansonsten mit den Einwendungen während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung umgegangen ist. In deren „Zusammenfassender Erörterung“, die erst im September 2013 angefertigt und dem PBU zu seiner Sitzung am 8. Oktober vorgelegt wurde, werden sämtliche, teilweise umfangreiche 38 Einwendungen auf lediglich neun Seiten knapp zusammengefasst und mit ein paar schwachen und unbelegten Argumenten kurzerhand vom Tisch gefegt.

Offensichtlich will die BM mit ihrer Darstellung den Eindruck vermitteln, dass das Gesetz des Handelns ausschließlich bei der Verwaltung liegt. Ein Engagement von Bürgern wird von ihr als systemfeindlich wahrgenommen und als „Störfeuer1 abqualifiziert. Dafür steht im System allenfalls im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ein kleines Ventil zur Verfügung.

III. Umkehrung des Ablaufs

Die BM hatte noch einen zweiten Grund, die Einschaltung der LWL-Denkmalpflege als Folge der frühzeitigen Bürgerbeteiligung darzustellen. Zur Sitzung des PBU am 9. Juli 2013 hatte sie den Beschlussvorschlag eingebracht:

„Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 43 „Blotenberg“ wird in den Teilplan A und Teilplan B – Hofstelle Overbeck aufgeteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anpassung der Rahmenkonzepte im laufenden Aufstellungsverfahren vorzunehmen.“ 

Durch diese Aufteilung sollte die Aufstellung des Bebauungsplans zügig weiter verfolgt werden, ohne durch die Klärung des Schicksals des Hofes Overbeck blockiert zu werden. Das war allerdings nur möglich, wenn die zwischenzeitlich aufgetretenen Probleme eine logische Folge der bisherigen Schritte des Planaufstellungsverfahren waren. Aus diesem Grund mussten sie als Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung dargestellt werden.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung hat unter anderem den Zweck, die Gemeinde rechtzeitig über wesentliche Einwendungen gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans in Kenntnis zu setzen, so dass sie darauf angemessen reagieren kann. Es wäre daher nicht zu beanstanden, wenn aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Konsequenz gezogen wird, die bisherige Planung zu verändern.

Tatsächlich aber war der BM bereits mindestens drei Wochen, bevor am 08.03.2013 die Frist für Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung endete, bekannt, dass die LWL-Denkmalpflege aus eigener Initiative die Denkmalwürdigkeit des Hofes Overbeck prüfen würde.

Als am 20.02.2013 im Rathaus die öffentliche Anhörung zum Bebauungsplan „Blotenberg“ stattfand, wusste die BM bereits mindestens seit einer Woche, dass der Hof Overbeck denkmalwert sein könnte und ein entsprechender Ortstermin mit der LWL-Denkmalpflege verabredet worden war. Trotzdem wurde dieser Umstand bei der ausführlichen Darstellung des beabsichtigten Bebauungsplans mit keinem Wort erwähnt. Die Öffentlichkeit und wohl auch die Ratsmitglieder erfuhren daher während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nicht, dass eine wesentliche Voraussetzung des Bebauungsplans, nämlich der vom bisherigen Eigentümer zu tätigende Abriss des Hofes Overbeck, unter Umständen nicht realisiert werden kann. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand daher unter Voraussetzungen statt, von denen die Verwaltung bereits wusste, dass sie möglicherweise nicht zutreffen würden.

Während sich daher in der Darstellung der BM die Unterschutzstellung des Hofes Overbeck und die daraus resultierende Aufteilung des Bebauungsplans schlüssig aus den bisherigen Schritten ergab, sprechen die Fakten dafür, dass es eigentlich umgekehrt hätte sein müssen: Da der Vorlauf der Unterschutzstellung sich unabhängig von dem Bauleitplanverfahren vollzogen hat, hätten sich daraus eigentlich Konsequenzen für die einzelnen Schritte der Planaufstellung, also auch für die frühzeitige Bürgerbeteiligung ergeben müssen.

IV. Vertuschung eines Versäumnisses

Diese Ungereimtheiten hätten überhaupt nicht auftreten können, wenn der BM nicht ein schwerwiegendes Versäumnis unterlaufen wäre. Am 22.01.2013 hatte der PBU die Verwaltung beauftragt, für den Bebauungsplan „Blotenberg“

  • „die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Vorabbeteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen“.

In Ausführung dieses Auftrags hätte laut Denkmalschutzgesetz NRW § 1 (3) und Baugesetzbuch § 4 auch die LWL-Denkmalpflege um Stellungnahme zu dem beabsichtigten Bebauungsplan aufgefordert werden müssen. Dies hätte sich selbst einem Laien unmittelbar aufdrängen müssen, denn auf der Fläche des Bebauungsplans stand und steht für jeden sichtbar der über 150 Jahre alte Hof Overbeck. Dies ist jedoch offensichtlich nicht oder jedenfalls nicht mit einem Hinweis auf den Hof Overbeck geschehen. Andernfalls nämlich hätte sich die BM gar nicht darum bemühen müssen, die Einschaltung der LWL-Denkmalpflege als eine Folge aus den Einwendungen bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung darzustellen.

Nach Durchführung des Ortstermins am 10.04.2013 teilte die LWL-Denkmalpflege mit Schreiben vom 18.06.2013 der Stadt Werther mit, dass es sich bei dem Hof Overbeck ihrer Meinung nach um ein Baudenkmal handele, und forderte die Stadt als Untere Denkmalbehörde auf, das Gebäude unter Schutz zu stellen. Als dies am 09.07.2013 in der Sitzung des PBU auf die Tagesordnung kam, wurde die BM darauf angesprochen, warum die LWL-Denkmalpflege nicht im Rahmen der Vorabbeteiligung der Träger öffentlicher Belange beteiligt worden sei. Das Protokoll der Sitzung vermerkt dazu:

  • „Bürgermeisterin Frau Weike wies darauf hin, dass am 10.04.2013 ein Ortstermin auf dem Hof Overbeck mit Frau Roets, LWL, und anderen auf Wunsch der Verwaltung (Hervorhebung von mir, L.H.) stattfand, um die Frage des Denkmalschutzes zu klären. … Sie wies weiter darauf hin, dass die Stadt Werther (Westf.) den LWL im frühzeitigen Anhörungsverfahren beteiligt hat. Es liegt aus dieser Beteiligung des LWL sogar ein Schreiben vor, dass der LWL keine konkreten Einwände gegen das geplante Baugebiet hat.“

Die an stilistisch falscher Stelle platzierte Formulierung „auf Wunsch der Verwaltung“ lässt vermuten, dass es dabei um eine spätere Einfügung der BM in den Entwurf der Niederschrift handelt. Ein Protokollant hätte diese Worte logischerweise an den Anfang des mit „dass“ beginnenden Nebensatzes gerückt. Jedenfalls kommt die Formulierung nicht mit dem oben geschilderten tatsächlichen Ablauf des Geschehens zur Deckung. Offensichtlich soll sie über ein Versäumnis der BM hinwegtäuschen.

Dies bezweckt zweifellos auch die verblüffende Behauptung, die Stadt Werther habe durchaus den LWL im frühzeitigen Anhörungsverfahren beteiligt und dieser habe in einem Schreiben ausdrücklich keine Einwendungen erhoben.. Damit widerspricht die BM ihrer eigenen oben zitierten Darstellung, die Einschaltung der LWL-Denkmalpflege hätte sich erst auf Grund einer Einwendung bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ergeben.

Schaut man sich das später dem Sitzungsprotokoll angefügte Schreiben des LWL an, auf das sich die BM nunmehr glaubt berufen zu können, so stellt man mit Verwunderung fest, dass es von der Außenstelle Bielefeld der „LWL-Archäologie für Westfalen“ stammt, die in der Tat von der Stadt Werther am 11.02.2013 um Stellungnahme gebeten worden war. In diesem Schreiben geht es aber überhaupt nicht um den möglichen Denkmalwert des Hofgebäudes, sondern um die Frage, ob es im Plangebiet archäologische Fundplätze geben könne. Man muss kein Fachmann sein, um zu erkennen, dass eine Abteilung des LWL für Archäologie in Fragen des Denkmalschutzes nicht zuständig ist, die zur Kompetenz der „LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen“ gehören, das in Münster ansässig ist.

Man kann es dahingestellt sein lassen, ob der BM tatsächlich nicht der Unterschied zwischen Archäologie und Denkmalpflege geläufig ist. Oder ob sie darauf vertraut hat, dass den Ratsmitgliedern dieser Unterschied nicht auffallen würde. Als sie kürzlich noch einmal auf den Vorgang angesprochen wurde, schob sie alle Schuld dem LWL zu, der wohl das Schreiben der Stadt Werther an eine falsche Abteilung weitergeleitet habe. Bei dieser Ausflucht ist ihr wohl entgangen, dass ihr Amt selbst in seiner „Zusammenfassung der Stellungnahmen“ vom 25.09.2013 davon ausgeht, beide Abteilungen direkt und getrennt angeschrieben zu haben (Anlage zur DrS. 465/2013, S. 49).

V. Der Meinungswandel der Stadtverwaltung

Länger als ein Jahr gab es keine weitere Entscheidungen, die den Bebauungsplan und den Hof Overbeck betroffen hätten. In der Sitzung des PBU am 28.10.2014 gab der Bauamtsleiter Kreiensiek in Abwesenheit der BM schließlich einen ausführlichen Sachstandsbericht zum Hof Overbeck, der mir und wohl auch den Ausschussmitgliedern und übrigen Zuhörern den Atem verschlug. Gleich zu Anfang bezeichnete er den Hof als ein „stadtbildprägendes Gebäude“. Dann listete er eine ganze Reihe von Vorgängen auf, die sich bisher ereignet hatte. Unausgesprochen entstand der Eindruck, als habe die Stadt immer schon die Erhaltung des Hofes betrieben und sei daran nur durch den hinhaltenden Widerstand des Eigentümers und das Zögern der LWL-Denkmalpflege gehindert worden. Die oben geschilderten Aktivitäten von uns Bürgern wurden dabei mit keinem Wort erwähnt. Abschließend sprach er von einer „Vision“. Eine Wertheraner Firma sei an der Nutzung des Hofes interessiert. Er projizierte mit dem Beamer ein Bild auf die Leinwand, das auf den ersten Blick wie der bisherige Hof aussah. Denn man wolle die beiden Giebel und die „Kubatur“ erhalten.

Tatsächlich beschloss der PBU auf Antrag der BM am 11.12.2014:

  • „Das Wohn- und Wirtschaftsgebäude des Hofes Overbeck, Teutoburger-Wald-Weg 1, 33824 Werther (Westf.), wird gemäß § 3 DSchG in die Denkmalliste der Stadt Werther (Westf.) aufgenommen.“

Vorher allerdings wurde in dieser Sitzung eine Bauvoranfrage der Firma act’o-soft zum Hof Overbeck verabschiedet, die daran zweifeln lässt, ob man überhaupt noch von einem Baudenkmal sprechen kann, wenn diese Pläne realisiert werden. Denn nur

  • „Die Kubatur der Hofstelle soll an den Giebeln und an der zur Bielefelder Straße liegenden Traufseite erhalten bleiben.“

Das steht in eklatantem Widerspruch zu den Ergebnissen eines Gesprächs, das am 13.11.2014 in Münster geführt wurde. Dazu vermerkt die BM:

  • „Einen besonderen Wert legt das Westfälische Amt für Denkmalpflege auf folgende Bestandteile des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes:

Giebelseiten

Traufseite zur Bielefelder Straße, insbesondere der ehemalige Wirtschaftsteil 

hintere Traufseite teilweise

Dachform

Scherwand

Materialität (Wände = verputztes Bruchsteinmauerwerk, Dach = Keramik)

Diese Bestandteile sollten aus der Sicht des Amtes bei einer möglichen Nutzungsänderung oder einem Umbau erhalten bleiben.“

Man darf gespannt sein, wie dieser Widerspruch aufgelöst wird. 

Festzustellen ist vorläufig, dass in der Stadtverwaltung ein bemerkenswerter Meinungswandel stattgefunden hat. Die Rede ist nicht mehr von einem „Schandfleck“ und einer „Bruchbude“, sondern es scheint sich die Bereitschaft abzuzeichnen, dem Gebäude endlich auch offiziell den Stellenwert im identitätsstiftenden Bild der Stadt einzuräumen, den es immer schon hatte. Dies wäre ohne die eingangs geschilderte Initiative von Bürgern nicht geschehen.

 


1 Vgl. „Weike fordert Ende der Störfeuer“. In: Westfalenblatt 02.10.2014. Dabei ging es um den hier nicht näher beschriebenen Vorschlag der „Bürgerinitiative Blotenberg“, im Hof Overbeck das Böckstiegel-Museum einzurichten.

 

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